Was passiert mit mir, wenn ich mich wegen Krankheit nicht mehr äußern kann?

Die Erstellung einer Patientenverfügung und ggf. einer Vorsorgevollmacht sowie einer Betreuungsverfügung ist für den Fall von besonderer Bedeutung, in dem eine eigene Entscheidungsfindung und Entscheidungsäußerung wegen Krankheit mit Bewusstlosigkeit bzw. Geschäftsunfähigkeit nicht mehr möglich ist (z.B. nach einem Unfall oder bei einer plötzlich eintretenden Erkrankung oder bei Demenz).

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche medizinisch möglichen Maßnahmen im Endstadium einer Erkrankung unterlassen werden sollen. Damit kann eine Verlängerung des Leidens verhindert werden. Ärzte müssen und können im Sinne des Patienten nur dann auf die maximal mögliche Therapie verzichten, wenn Wünsche diesbezüglich vorher schriftlich fixiert worden sind.

Unser Angebot für Sie:

  • Informationsgespräch zum Thema Patientenverfügung.
  • Vordruck und Ausdruck einer individuellen Patientenverfügung
  • Ärztliche Bestätigung der Beratung